AGB

Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die von dem Auftragnehmer erbracht werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit dem Auftragnehmer geschlossen wird. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nicht verbindlich, wobei es keinem gesonderten Widerspruch des Vertragspartners bedarf.


Vereinbarung der Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform. Mündliche Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus. Ein Abgehen von der Schriftform müsste ausdrücklich schriftlich erfolgen. Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile müssen - bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit - ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Schriftform ist auch gegeben, wenn die Vertragsparteien die auf der „Webseite des Auftragnehmers vorhandenen Formular verwendet bzw. mit Fax oder per E-Mail kommunizieren.


Zustellung
Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Zustellung. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke der Auftragnehmer, insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen.


Anwendung von österreichischem Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (das UN-Kaufrecht) sowie sämtliche Bestimmungen des österreichischen Rechtes, die sich darauf beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, geschlossene Verträge nicht wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.


Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers vereinbart.


Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht deren gesamte Unwirksamkeit zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die der Unwirksamen in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung möglichst nahe kommt.


Übertragung von Rechten und Pflichten der Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus mit Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen vollinhaltlich an andere Unternehmen zu übertragen. Der Auftragnehmer wird Vertragspartnern schriftlich eine Vertragsübergabe mitteilen. Dem Vertragspartner erwächst kein Kündigungsrecht, sofern das übernehmende Unternehmen in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen.


Übertragung von Rechten und Pflichten von Vertragspartnern des Auftragnehmers
Übernimmt ein Dritter Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Auftragnehmer, ohne dass der Auftragnehmer hierzu sein Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab Übernahme neben dem Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle Entgeltforderungen und etwaige Schadenersatzansprüche.


Änderung in der Person des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat Änderungen seines Namens oder seiner Firma, Änderungen seiner Anschrift (Sitzverlegung), Änderungen seiner Zahlstelle und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, Bankverbindung etc. spätestens innerhalb eines Monats ab der Änderung, den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung in der Person des Vertragspartners eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bzw. eine verschlechterte Bonität des Vertragspartners (so z. B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der Rechtsform) erwarten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Sicherheitsleistung im Sinne von Punkt 11. dieser AGB zu verlangen.


Identitätsüberprüfung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners durch Vorlage von amtlichen Dokumenten sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Vertragspartner zu fordern. Weiters hat der Vertragspartner auf Verlangen des Auftragnehmers eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bankverbindung nachzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Angaben des Vertragspartners sowie dessen Kreditwürdigkeit zu prüfen.


Leistungsmerkmale
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Farben, Geschmacksbild,  etc.).


Unterbrechung der Leistung
So im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, haftet der Auftragnehmer nicht, wenn sie ihren Verpflichtungen aus einem Vertrag auf Grund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann, sie garantiert insbesondere nicht die Verfügbarkeit von Leistungen Dritter.


Mängel
Der Vertragspartner wird Mängel unter Angabe der möglichen Ursachen unverzüglich dem Auftragnehmer anzeigen, damit eine Mängelbehebung dem Auftragnehmer umgehend ermöglicht wird. Wird der Auftragnehmer zur Mängelbehebung aufgefordert und ist die Ursache vom Vertragspartner oder Dritten zu vertreten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von ihm erbrachte Leistungen sowie ihm erwachsene Aufwendungen dem Vertragspartner zu verrechnen.
--> Lagerung und Haltbarkeit von Schokoladeprodukten

Schokolade enthält Kakaobutter. Durch zu warme Lagerung oder Temperaturschwankungen kann sich diese aus der Schokolade lösen und es entsteht ein „Graureif“. Dieser beeinflusst die Optik, nicht aber die Qualität oder den Geschmack. Lagern Sie deshalb Schokolade trocken bei 10-18 °C. Die Haltbarkeit ist auf den jeweiligen Verpackungen angegeben. Mängel durch unsachgemäße Lagerung sind kein Beanstandungsgrund und werden nicht ersetzt.



Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für von dem Auftragnehmer gelieferte Waren oder Leistungen beträgt sechs Monate.  Zwischen dem Auftragnehmer und dem Vertragspartner wird zudem ausdrücklich vereinbart, dass die Beweislast für (Gewährleistungs-)Mängel immer den Vertragspartner – nicht jedoch den Auftragnehmer – trifft. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben oder beheben lassen, wobei der Vertragspartner dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen wird. Entspricht die von dem Auftragnehmer erbrachte Leistung nicht den vereinbarten Bedingungen, wird der Auftragnehmer nochmals versuchen die vereinbarte Leistung zu erbringen. Ist der Auftragnehmer nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen nicht in der Lage, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen, so hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dem Vertragspartner erwachsen keine darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche.


Schadenersatzpflicht des Vertragspartners
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.


Haftung
Der Auftragnehmer haftet für von ihm bzw. seinen Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden, Zinsverluste, verloren gegangene Daten, Folgeschäden, ideelle Schäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner ist ausgeschlossen.


Leistungsfristen
Die maximale Frist, innerhalb der eine Leistung oder ein Dienst zu erbringen ist, ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung lt. homepage des AN zu entnehmen. Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.


Verzögerungen
Vereinbarte Fristen verlängern sich und vereinbarte Termine verschieben sich bei einem von dem Auftragnehmer nicht zu vertretenden, vorübergehenden und nicht vorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere bei nicht vorhersehbarem Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, geografischer, technischer, oder rechtlicher Nichtrealisierbarkeit von Arbeiten sowie bei höherer Gewalt vor.

Ist der Auftragnehmer aus anderen Gründen mit der geschuldeten Leistung im Verzug, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Auftragnehmer eine ihm vom Vertragspartner gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens 6 Wochen betragen muss, nicht einhält. Dem Vertragspartner stehen aus Anlass des Rücktritts keine Schadenersatzansprüche zu. Kann die Leistung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner eine ihm von dem Auftragnehmer gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, nicht einhält.


Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


Zahlungsbedingungen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen per Kreditkarte oder per Bankomat zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.


Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners
Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Vertragspartner nur mit gerichtlich festgestellten oder von dem Auftragnehmer anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.


Einstellung von Leistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen für einen Vertragspartner ganz oder teilweise einzustellen, wenn: dem Auftragnehmer Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner gerechtfertigt hätten und diese zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens noch von Bedeutung sind, der Vertragspartner gegenüber dem Auftragnehmer mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist und der Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist weiterhin säumig bleibt. Der Auftragnehmer wird die Leistungen wieder erbringen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und der Vertragspartner die Kosten des Arbeitsaufschubes ersetzt hat.


Beendigung von Verträgen
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag (Webseite des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer ist berechtigt alle Vertragsverhältnisse fristlos aufzulösen, wenn Gründe für die Einstellung gem. Punkt 24. vorliegen, oder hinsichtlich des Vertragspartners ein Ausgleichsverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wurde. Kommt es zu einer berechtigten, fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer werden sämtliche offenen Forderungen binnen 10 Tagen fällig. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die gesamten Transportkosten (Hin- und Rücktransport) der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.


Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertragspartners
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Der Masseverwalter kann aber bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Abgabe einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche, die ab der Konkurseröffnung anfallen


Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag bzw. allen elektronisch bekannt gegebenen mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages, sowie unseres Onlineshops vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.  Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets geistiges Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.